Allgemeine Geschäftsbedingungen – Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing

§1. Vertragsgegenstand
1. Die Firma Eye-Net GmbH, im folgenden Eye-Net GmbH genannt, erbringt Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinen-Optimierung und Marketing mit dem Ziel, die Webseiten des Kunden bei Suchanfragen bei den wichtigsten Suchdiensten (z.B. Google) nach den Keywords der Kunden, weit oben erscheinen zu lassen um den Kunden so qualifizierte Besucher auf deren Webseiten zu leiten. Die Einzelheiten der Leistungsbeschreibung ergeben sich aus Paragraph 3.
2. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Eye-Net GmbH und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der Eye-Net GmbH schriftlich bestätigt werden.

§2. Angebot und Vertragsabschluss
1. Mitarbeiter und / oder Beauftragte von Eye-Net GmbH können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Garantieerklärungen bezüglich der zu erreichenden Besucherzahlen oder der Listung auf den Ergebnisseiten der Suchmaschinen abgeben.
2. Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn die Eye-Net GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.
3. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
4. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform; zu ihrer Wirksamkeit ist die schriftliche oder elektronische Bestätigung von der Eye-Net GmbH erforderlich.

§3. Leistungsbeschreibung
Eye-Net GmbH Suchmaschinenoptimierung:
1. Eye-Net GmbH optimiert die Homepage und weitere vereinbarte Webseiten des Auftraggebers und erstellt evtl. zusätzliche Information Sites (z.B. Sitemaps/Metatags) im Hinblick auf eine verbesserte Positionierung in den Suchergebnisseiten der wichtigsten Suchdienste während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Optimierung wird für mit dem Kunden vereinbarte Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, im folgenden Keywords genannt, vorgenommen.
2. Eye-Net GmbH meldet die optimierten und erstellten Seiten auf Wunsch des Kunden und gegen Aufpreis manuell in ausgewählten kostenlosen Suchdiensten an. Wird darüber hinaus auch die Anmeldung in kostenpflichtigen Suchdiensten vereinbart verfährt die Eye-Net GmbH ebenso und setzt den Kunden über die getätigten kostenpflichtigen Einträge in Kenntnis und reicht die Kosten an den Kunden weiter. Darüber hinaus meldet die Eye-Net GmbH die Seiten in weiteren Verzeichnissen manuell und maschinell an.
3. Die Zusammensetzung der abrechnungsrelevanten Suchdienste kann sich nach den Marktgegebenheiten ändern. Sie kann sich insbesondere dadurch ändern, dass andere, besser im Markt positionierte Suchdienste angeboten werden, durch die weniger relevante Suchdienste ersetzt werden. Die mit dem Kunden vereinbarte Anzahl an Suchdiensten, für die die Optimierung vorgenommen wird, bleibt davon unberührt.
4. Sollte eine zusätzliche erfolgsorientierte Zusatzvereinbarung getroffen sein, werden als abrechnungsrelevante Top 10 – Positionen die ersten zehn Suchergebnisse nach einer Suchabfrage der vereinbarten Keywords (Keywordkombination) definiert. Dabei zählen nur nichtbezahlte Ergebnisse, gesponserte oder versteigerte Links zählen nicht als Suchergebnis. Darüber hinaus zählen für Keywords einer Sprache nur die Seiten, die in der entsprechenden Sprache erstellt sind, sofern die einzelnen Suchdienste eine derartige Auswahlmöglichkeit anbieten.
5. Eine Top 10 – Position ist dann erreicht, wenn eine der von der Eye-Net GmbH optimierten oder erstellten Seiten mindestens einmal unter den ersten zehn Suchergebnissen eines vereinbarten Suchdienstes gelistet wird.
6. Der Auftraggeber erhält keine Exklusivität für Begriffe.
7. Eye-Net GmbH kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber entsprechend betreuen. Eye-Net GmbH wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben.
8. Eye-Net GmbH wird alle zu erbringenden Leistungen nur in der vom Gesetzgeber vorgeschrieben und von den Suchmaschinen erlaubten Form erbringen und durchführen. Ein Risiko dass die Seiten des Auftraggebers durch evtl. unerlaubte Maßnahmen von den Suchergebnisseiten ausgeschlossen werden ist somit durch die Arbeiten der Eye-Net GmbH nicht gegeben.
9. Zur Erhöhung der sogenannten „Link popularity“ und „Link relevancy“ werden in ausschließlich in offener dezenter Form Links angebracht um die Vernetzung zu erhöhen.
An geeigneter Stelle wird ein Link auf die Seiten von Eye-Net GmbH angebracht.
10. Eye-Net GmbH bietet auf Wunsch des Kunden zusätzlich zur Suchmaschinenoptimierung auch bezahltes Suchmaschinenmarketing (z.B. Google AdWords) an. Die Kosten für diesen Service werden dem Kunden zuzüglich einer Provision i.H.v. zur Zeit 15% in Rechnung gestellt. Der Kunde erhält monatlich eine detaillierte Abrechnung über die entstandenen Kosten.

§4. Gewährleistung und Garantie
1. Eye-Net GmbH übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.
2. Eye-Net GmbH gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
3. Eye-Net GmbH meldet im Rahmen der Leistungserstellung Internetseiten bei allen dem Auftrag entsprechenden Suchdiensten kostenpflichtig an. Die Suchdienste garantieren nicht, dass die angemeldeten Webseiten auch in der angestrebten Form aufgenommen werden. Dies gilt entsprechend auch für Eye-Net GmbH.
4. Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von Eye-Net GmbH liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.
5. Eye-Net GmbH kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nachbesserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internetseiten, durch wiederholte Überprüfung der Ergebnisse, durch Optimierung der von Eye-Net GmbH optimierten Seiten oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie.
6. Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist endgültig fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadenersatzansprüche gilt Absatz 10. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
7. Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber Eye-Net GmbH gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen von Eye-Net GmbH beruhen.

§5. Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse
1. Eye-Net GmbH stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse an den von ihr erstellten Seiten und Inhalten zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt sind.
2. Die Kosten für die Reservierung und das Hosting zusätzlich eingerichteter Domains trägt Eye-Net GmbH während der Vertragslaufzeit.
3. Meldet Eye-Net GmbH die Seiten im eigenen Namen an, erhält der Kunde keine automatischen Nutzungsrechte an der Domain.
4. Meldet Eye-Net GmbH für den Kunden eine Domain auf den Namen des Kunden an, räumt der Kunde Eye-Net GmbH hiermit das Recht ein, die Domain im Falle des Zahlungsverzugs nach diesem Vertrag oder anderen als wichtige Gründe im Sinne dieses Vertrags, die zur Kündigung berechtigen, geltenden Gründen, jederzeit auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.

§6. Preise, Zahlungen, Fälligkeit
1. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge sofort nach Rechnungsdatum und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
2. Für Leistungen, die Eye-Net GmbH nicht am derzeitigen Geschäftssitz (München) erbringen kann, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. PKW-Fahrten werden mit 0,70 € pro Kilometer, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Hotelkosten nach Aufwand, Verpflegung nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen berechnet.
3. Die Rechnungsstellung von kostenpflichtigen Suchdienst-Einträgen erfolgt vor Abschluss der Einträge.
4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5. Die Rechnungsstellung der Optimierung erfolgt, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, monatlich im voraus. Die erste Rechnung wird bei Auftragseingang fällig.
6. Eye-Net GmbH kann ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen. Der
Mindestzinssatz beträgt unabhängig davon 7 %. Die Geltendmachung weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt.

§7. Vertragslaufzeit, Kündigung
1. Die Dienstleistung Suchmaschinenoptimierung wird, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, auf
mindestens 12 Monate abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 4
Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.
2. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch Eye-Net GmbH liegen unter anderem vor, wenn
a) Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird
b) der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse
abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet.
c) der Auftraggeber von Eye-Net GmbH zur Realisierung seiner Ziele, unlautere Machenschaften oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet.
d) der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht
einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt.
3. Ein wichtiger Grund wird vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.

§8. Verantwortlichkeit, Freistellung
1. Eye-Net GmbH prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten. Der
Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten
allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
2. Der Auftraggeber stellt Eye-Net GmbH hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
3. Eye-Net GmbH behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht für die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien bzw. gegen die guten Sitten verstoßen. Eye-Net GmbH führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten / enthaltenen Inhalte durch.
4. Eye-Net GmbH ist berechtigt, die im Namen seiner Kunden erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu
verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn Eye-Net GmbH von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

§9. Mitwirkung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Eye-Net GmbH die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von Eye-Net GmbH unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt Eye-Net GmbH auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von Eye-Net GmbH vorliegen, kann Eye-Net GmbH den Aufwand in Rechnung stellen.
3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Eye-Net GmbH von der Leistungspflicht befreit. Leistet Eye-Net GmbH dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
4. Sollte Eye-Net GmbH von Seiten des Auftraggebers kein FTP-Zugriff gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).
5. Eye-Net GmbH ist nach Rücksprache berechtigt, nach Auftragseingang durch den Kunden dieses Auftragsverhältnis auf den Webseiten von Eye-Net GmbH nach außen zu kommunizieren. Über Details des Auftrags wie die Höhe des Auftragsvolumens, vereinbarte Keywords etc. vereinbaren die Parteien stillschweigen.

§10. Haftung
1. Eye-Net GmbH leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:
a) Bei Vorsatz in voller Höhe.
b) Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen Schadens, der durch die
Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte.
c) In anderen Fällen nur bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus
Verzug und aus anfänglichem Unvermögen und zwar in allen Fällen auf Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens, jedoch beschränkt:
bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme bei wiederkehrenden Leistungen auf eine Jahresvergütung für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr.
2. Eye-Net GmbH haftet nicht für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt.
3. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
4. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn Eye-Net GmbH die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von Eye-Net GmbH nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.
5. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Eye-Net GmbH nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§11. Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Eye-Net GmbH oder im Auftrag von Eye-Net GmbH handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.

§12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ingolstadt. Es sei denn der Gesetzgeber sieht im speziellen Fall einen anderen Gerichtsstand vor.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.